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Gründung · Überblick

Restaurant eröffnen: die Reihenfolge, die zählt

Es scheitert selten am Essen. Es scheitert daran, dass drei Behörden gleichzeitig etwas wollen und niemand gesagt hat, womit man anfängt.

Kurz erklärt: Ein Restaurant zu eröffnen scheitert selten am Essen. Es scheitert daran, dass drei Behörden etwas voneinander wollen, zwei Fristen schon laufen und niemand gesagt hat, in welcher Reihenfolge. Diese Seite sortiert das. Am Ende steht eine Liste, die du abhaken und mitnehmen kannst.

Die Reihenfolge ist das Eigentliche

Fast alles, was dich später Geld kostet, entsteht in den Wochen, in denen noch nichts passiert ist. Der Vertrag, den du unterschrieben hast, bevor das Bauamt die Nutzung bestätigt hat. Die Küche, die eingebaut wurde, bevor klar war, wem sie am Ende gehört. Die Kasse, die seit vier Monaten läuft und die niemand beim Finanzamt gemeldet hat.

Deshalb beginnt die Liste nicht bei der Anmeldung, sondern davor.

Phase 1

Bevor du unterschreibst

Stell dir vor: Der Mietvertrag ist unterschrieben, die Kaution ist weg, und beim Bauamt erfährst du, dass die Räume als Ladenlokal genehmigt sind, nicht als Gaststätte. Die Nutzungsänderung dauert Monate — die Miete läuft ab dem ersten Tag.

Das tust du

  • Nutzung der Räume beim Bauamt klären, bevor du unterschreibst
  • Mietvertrag auf Laufzeit, Zuschüsse und Rückbaupflicht prüfen lassen
  • Break-Even rechnen: wie viele Gäste am Tag der Laden braucht
  • Puffer für drei Monate laufende Kosten einplanen

Das lässt du

  • Keine Kaution zahlen, solange die Nutzung nicht geklärt ist
  • Nicht auf mündliche Zusagen des Vermieters bauen
  • Nicht mit dem besten Fall rechnen, sondern mit dem mittleren
  • Nicht umbauen, bevor schriftlich steht, wem der Einbau gehört

Ergebnis: Du weißt, was dich der Vertrag im schlimmsten Fall kostet.

Phase 2

Anmeldungen — und zwar in dieser Reihenfolge

Stell dir vor: Du meldest das Gewerbe an, eröffnest vier Wochen später, und erst im zweiten Monat fällt auf, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft fehlt. Die Frist dafür war eine Woche, und das Bußgeld dafür kann fünfstellig werden.

Das tust du

  • Gewerbe anmelden — daraus folgt fast alles andere automatisch
  • Bei der Gemeinde fragen, was dein Bundesland gaststättenrechtlich verlangt
  • Berufsgenossenschaft: binnen einer Woche, auch ohne Personal
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER, innerhalb eines Monats

Das lässt du

  • Nicht annehmen, dass eine Liste aus dem Internet für dein Land stimmt
  • Die IHK-Unterrichtung nicht auf den letzten Moment legen — Termine sind knapp
  • Nicht warten, bis das Finanzamt sich meldet
  • Keine Behörde auslassen, weil „das macht der Steuerberater schon“

Ergebnis: Keine Frist läuft dir davon, bevor du geöffnet hast.

Phase 3

Hygiene, Kasse und das, was geprüft wird

Stell dir vor: Sechs Wochen nach der Eröffnung steht die Lebensmittelüberwachung in der Tür. Die Küche ist sauber, das Team ist geschult — aber es gibt nichts Schriftliches. Geprüft wird nicht, ob du sauber arbeitest, sondern ob du es belegen kannst.

Das tust du

  • Belehrung nach § 43 IfSG für jede Person mit Lebensmittelkontakt
  • HACCP-Konzept, Reinigungsplan und Temperaturkontrolle schriftlich führen
  • Kasse mit TSE kaufen und innerhalb eines Monats beim Finanzamt melden
  • Allergene auf der Karte oder schriftlich am Platz

Das lässt du

  • Keine Kasse ohne zertifizierte TSE, auch nicht übergangsweise
  • Keine Listen nachträglich ausfüllen — das fällt auf und wiegt schwerer
  • Die Verfahrensdokumentation zur Kasse nicht als Formsache abtun
  • Nicht darauf setzen, dass im ersten Jahr niemand kommt

Ergebnis: Du kannst jede Frage einer Prüfung mit einem Papier beantworten.

Phase 4

Lieferanten, Musik und der Rest, an den niemand denkt

Stell dir vor: Eröffnungswoche, das Radio läuft im Gastraum, die Stimmung ist gut. Drei Monate später kommt Post von der Verwertungsgesellschaft — mit einer Nachforderung für den Zeitraum seit der Eröffnung. Musik im Lokal ist nie kostenlos, auch nicht vom eigenen Handy.

Das tust du

  • Musik vor dem ersten Ton anmelden
  • Für jede wichtige Ware einen zweiten Lieferanten haben
  • Lieferzeiten, Mindestbestellwert und Zahlungsziel schriftlich festhalten
  • Rundfunkbeitrag für die Betriebsstätte anmelden

Das lässt du

  • Keinen einzigen Lieferanten für eine Warengruppe
  • Nicht erst beim Umbau an die Kühlkette denken
  • Nicht glauben, dass eine private Streaming-Lizenz im Lokal gilt
  • Die Mehrwegpflicht nicht aus Angst erfüllen, ohne zu prüfen, ob sie dich trifft

Ergebnis: Keine Rechnung überrascht dich drei Monate nach der Eröffnung.

Wer spät anfängt zu fragen, bezahlt die Antwort. Wer früh fragt, bekommt sie umsonst.

Die Regeln sind nicht überall gleich

Ein Beispiel dafür, warum du keiner Liste blind trauen solltest, auch dieser nicht: Baden-Württemberg hat zum 1. Januar 2026 die Gaststättenerlaubnis abgeschafft und durch eine bloße Anzeige ersetzt. In anderen Bundesländern gilt die Erlaubnispflicht beim Ausschank von Alkohol weiter. Mehrere große Ratgeberseiten führen Baden-Württemberg bis heute in der falschen Spalte.

Der erste Anruf bei deiner Gemeinde kostet zehn Minuten und ersetzt jede Recherche. Drei Fragen reichen: Brauche ich eine Erlaubnis oder genügt eine Anzeige? Wie lange vorher? Und welche Nachweise wollt ihr sehen?

Die ganze Liste zum Abhaken → 60 Punkte in neun Phasen, auf Deutsch, Italienisch, Englisch und Türkisch. Mit dem amtlichen deutschen Begriff, der Behörde und der Frist bei jedem Punkt. Zum Ausdrucken, kostenlos.

Ehrlich gesagt: Diese Seite ersetzt weder einen Anwalt noch einen Steuerberater noch das Gespräch mit deiner Gemeinde. Sie sorgt nur dafür, dass du weißt, welche Fragen du stellen musst, bevor jemand anders sie für dich beantwortet — meist gegen Rechnung. Stand der Angaben: Oktober 2026.

Übrigens: Zwei Entscheidungen aus dieser Liste holen dich später wieder ein — die Kasse und das Konto. Zu beiden gibt es einen eigenen Artikel: Kassensystem und Geschäftskonto.