Steuer & Buchhaltung · aktuell
7 % oder 19 %? Der Steuer-Kniff für 2026
Seit 2026 hat sich die Mehrwertsteuer in der Gastronomie geändert. Wer seine Kasse falsch einstellt, zahlt bei jeder Buchung drauf — oder bekommt Ärger mit dem Finanzamt. So machst du es richtig.
Kurz erklärt: Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen der ermäßigte Satz von 7 % — egal ob im Haus, außer Haus oder Lieferung. Für Getränke bleibt es bei 19 %. Die alte Regel „im Haus 19 %, außer Haus 7 %" ist Geschichte.
✓ Das solltest du tun
- Stell deine Kasse neu ein: jede Speise auf 7 %, jedes Getränk auf 19 %.
- Prüfe jeden Artikel einzeln. Ein falscher Steuersatz kostet bei jeder Buchung.
- Trenne Speisen und Getränke sauber — auch auf dem Bon.
- Bei Menüs/Kombis (Essen + Getränk): den Preis auf 7 % und 19 % aufteilen.
- Rechne deine Preise netto und häng den richtigen Satz oben drauf.
- Frag bei Grenzfällen deinen Steuerberater.
✗ Das solltest du vermeiden
- Denken „alles ist jetzt 7 %". Getränke bleiben 19 %.
- Alte Kassen-Einstellungen einfach weiterlaufen lassen.
- Kaffee & Cappuccino mit 7 % buchen — Kaffeegetränke sind 19 % (auch der To-go-Cappuccino mit Hafermilch).
- Alkohol, Limo, Saft, Wasser mit 7 % ansetzen. Getränk = 19 %.
- Beim Kombi-Menü alles in einen Steuersatz werfen.
- Den Satz „schätzen". Im Zweifel: nachfragen.
Speise 7, Getränk 19. Alles andere fragst du deinen Steuerberater — nicht dein Bauchgefühl.
Rechne mit dem richtigen Steuersatz →
Der Wareneinsatz-Rechner hat 7 % und 19 % schon eingebaut. Kostenlos.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Er gibt dir die Grundregel für 2026. Es gibt Ausnahmen (z. B. bestimmte Milchgetränke) — deinen konkreten Fall klärst du am besten mit deinem Steuerberater.