Trag Zutaten, Preise und Zubereitung einmal ein. Du bekommst die Kosten pro Portion, deinen Wareneinsatz in Prozent — was der Wareneinkauf vom Verkaufspreis auffrisst — und automatisch die Allergene deines Gerichts. Dazu ein Blatt zum Ausdrucken für die Küche. Alles läuft in deinem Browser, es wird nichts hochgeladen.
Der Verkaufspreis zählt netto, ohne Mehrwertsteuer. Nur so stimmt der Wareneinsatz in Prozent.
Jede Zutat einzeln, so wie sie gewogen wird. Der Preis bezieht sich auf ein Kilo, einen Liter oder ein Stück.
Kerntemperatur und Zeit sind gleichzeitig dein HACCP-Nachweis.
Noch keine Allergene markiert.
Ergibt sich automatisch aus den Allergenen deiner Zutaten. Ersetzt keine Rechtsberatung — Details dazu weiter unten.
Eine schriftliche Aufzeichnung pro Gericht: Zutaten, Kosten, Zubereitung und Allergene an einem Ort. Küche, Kalkulation und Kontrolle greifen auf dasselbe Blatt zurück.
Sie zeigt, wie viel vom Verkaufspreis für Zutaten draufgeht. Über dem Zielwert bleibt zu wenig für Personal, Miete und Gewinn — dann stimmt der Preis oder die Rezeptur nicht.
Bei loser Ware reicht eine mündliche Auskunft, wenn eine schriftliche Aufzeichnung vorliegt, griffbereit ist und gut sichtbar darauf hingewiesen wird. Kreuzkontaminationen stehen hier nicht automatisch drin.
Zur Allergenkennzeichnung: Bei loser Ware musst du über die 14 Hauptallergene nach Anhang II der LMIV informieren. In Deutschland regelt § 4 LMIDV die Form. Eine mündliche Auskunft ist zulässig, wenn eine schriftliche Aufzeichnung der verwendeten Zutaten vorliegt, auf Nachfrage zugänglich ist und an gut sichtbarer Stelle darauf hingewiesen wird.
Dieses Werkzeug hilft dir beim Erstellen dieser Aufzeichnung. Es prüft nicht, ob deine Angaben vollständig und richtig sind. Die Verantwortung dafür bleibt bei dir als Lebensmittelunternehmer. Denk auch an Kreuzkontaminationen in deiner Küche, die stehen nicht in der Rezeptur. Im Zweifel klärst du die Umsetzung mit deinem Lebensmittelüberwachungsamt oder deiner IHK. Das hier ersetzt keine Rechtsberatung.
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